Seit 01.05.2014 gilt ein Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere, das die vertrauliche Geburt regelt:
Auch, wenn Sie sich wegen der kurz bevorstehenden Geburt direkt in einer Klinik melden, ist eine vertrauliche Geburt nach entsprechender Beratung möglich. Die Entbindungseinrichtung wird unverzüglich eine Beratung durch uns veranlassen, sodass Sie auch dann nicht allein gelassen sind.
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